
Prüfen Sie als erstes, ob für das von Ihnen angebotene Produkt oder die Dienstleistung eine Vergabegrundlage vorhanden ist. Weitere Produktgruppen sind in der EU in Vorbereitung, genauere Informationen finden sich dazu auch beim Joint Research Centre (JRC). Zu den jeweiligen Vergabegrundlagen stehen Ihnen Unterlagen als Download zur Verfügung.
Prüfen Sie in den Kriterien der jeweiligen Vergabegrundlage ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vom jeweiligen Geltungsbereich umfasst ist. Sollten Sie nicht sicher sein, ob für Ihr Produkt oder Dienstleistung ein Antrag gestellt werden kann, können Sie auch gerne zunächst Kontakt mit der RAL gGmbH aufnehmen, um diese Frage zu klären.
Füllen Sie bitte die Antragsunterlagen aus und fügen Sie die geforderten Nachweise in deutscher oder englischer Sprache bei. Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte zusammen mit dem allgemeinen Antragsformular an:
RAL gGmbH
Siegburger Strasse 39
53757 Sankt Augustin
Deutschland
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass bei mehreren gleichzeitig zu beantragenden Produkten oder Dienstleistungen mit der RAL gGmbH abgestimmt werden muss, welche Produkte gegebenenfalls zusammen in einen Antrag aufgenommen werden können.
Nachdem Ihre Antragsunterlagen bei der RAL gGmbH eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zusammen mit der Antragsrechnung entsprechend der Entgeltordnung. Aus der Antragsrechnung können Sie die Registrierungsnummer entnehmen, die Sie während der Nutzungsphase zusammen mit dem EU Ecolabel-Logo angeben müssen.
Nach dem Zahlungseingang erfolgt die Prüfung, dessen zeitliche Dauer vom allgemeinen Antragsvolumen bei der RAL gGmbH abhängt. Sollten Antragsunterlagen fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sein, erhalten Sie entsprechende Mitteilungen zur Nachreichung von Unterlagen.
Bei erfolgreicher Prüfung erhält die im allgemeinen Antragsformular angegebene Firma/Person zwei Verträge zugeschickt. Nachdem beide unterschriebenen Verträge wieder bei der RAL gGmbH eingegangen sind, werden sie von der RAL gGmbH gegengezeichnet. Gleichzeitig mit dem Vertrag erhält der Antragsteller die Rechnung über das Jahresentgelt entsprechend der Entgeltordnung.
Auf Antrag erstellt die RAL gGmbH anschließend Urkunden über die erfolgreiche Erteilung des EU Ecolabels.
Zur Veröffentlichung im ECAT der EU muss der Antragsteller bzw. Vertragspartner seine Vertragsdetails im ECAT eingeben. Eine Bestätigung erfolgt anschließend im ECAT-System von der RAL gGmbH. Eine Eingabe durch die RAL gGmbH kann nicht erfolgen.
Zur erstmaligen Nutzung von ECAT muss sich der Antragsteller bzw. Vertragspartner dazu im ECAT einmalig registrieren lassen. Details zur Anmeldung sowie zur Eingabe der Produkt- bzw. Dienstleistungsdaten entnehmen Sie bitte dem Manual „Ecat_Admin-Benutzerhandbuch für Antragsteller“. Die Beschreibung der Eingabe der Daten ist im „Kapitel 2. Eine neue Lizenz beantragen“ beschrieben.
Innerhalb der Nutzungsphase erhält der Zeichennehmer das vertragliche Recht auf Nutzung des EU Ecolabels.
Aus der jeweiligen Vergabegrundlage der Produkt- und Dienstleistungsgruppe ergibt sich die vertraglich vereinbarte Dauer des Nutzungsrechts des EU Ecolabels. Innerhalb dieser Phase hat der Vertragspartner jährlich ein Jahresentgelt entsprechend der Entgeltordnung zu entrichten.
Vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsphase können folgende Situationen auftreten:
In diesem Beschluss erhalten die bisherigen Zeichennehmer in der Regel das Recht, das EU Ecolabel ab diesem Beschlussdatum noch ein Jahr zu nutzen um in diesem Jahr eine Erneuerung der Verträge bei der zuständigen Stelle (Competent Body) zu beantragen.
Zum Ablauf dieses Jahres erfolgt die Kündigung des Vertrags durch die RAL gGmbH.
Sofern der Vertrag nicht erneuert wurde, ist die Nutzung des EU Ecolabels damit nicht mehr statthaft, allerdings erlaubt die EU dem Zeichennehmer noch eine anschließende Abverkaufsfrist von ½ Jahr.
Mit der Veröffentlichung der neuen Vergabegrundlagen können neue Anträge nur noch nach den neuen Vergabekriterien gestellt werden.
Sollen weitere Produkte/Dienstleistungen vom gleichen Antragsteller/Zeichennehmer mit dem EU Ecolabel gekennzeichnet werden, beachten Sie folgende Hinweise:
Soll ein bereits angemeldetes Produkt modifiziert werden, so ist die Modifikation nur dann bei der RAL gGmbH zu melden, wenn durch die Modifikation mindestens ein Vergabekriterium betroffen ist. Die entsprechenden Antragsunterlagen hinsichtlich dieses Kriteriums sind einzureichen. Die Modifikation darf erst dann erfolgen, nachdem die Unterlagen von der RAL gGmbH positiv geprüft wurden. Je nach Art und Umfang der Modifikation fallen Entgelte an.
Ändern sich durch die Modifikation die Produktdaten, die in ECAT eingegeben wurden, so sind die Änderungen vom Antragsteller im ECAT zu registrieren (s. Handbuch Kapitel 4: Lizenzen ändern), eine Bestätigung erfolgt anschließend von der RAL gGmbH.
Läuft eine Vergabegrundlage aus und wird durch eine Neue mit geänderten Kriterien ersetzt, kann der Zeichennehmer in der Regel innerhalb eines Jahres seinen Vertrag erneuern. Details zum Antragsverfahren und zu den notwendigen Nachweisen werden in diesem Fall von der RAL gGmbH festgelegt. Eine Verlängerung des Vertrags ist vom Antragsteller in ECAT nach erfolgreicher Antragstellung einzugeben (s. Handbuch Kapitel 6: Lizenzen verlängern), eine Bestätigung erfolgt anschließend von der RAL gGmbH.
Allgemeine Fragen zum EU-Umweltzeichen
RA Henning Scholtz
Fragen zu den Produktgruppen und Kriterien
Dr. Peter Buttner
Dipl.-Ing. Friedrich Degen
Dipl.-Biol. Klaudia Maniera
Dr. Andrea Rimkus
Logos und Urkunden (nach Vertragsabschluss)
Petra Kessel
Helpdesk der EU
Ecolabel Helpdesk
Koordination der nationalen Aktivitäten zum EU-Umweltzeichen beim Umweltbundesamt
Susanne Heutling