
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 66/2010 spezifiziert in Artikel 9 und 10 sowie im Annex II die Bedingungen für die Nutzung des Ecolabel Logos.
Produkte oder Dienstleistungen, die nach erfolgreicher Antragsstellung vertraglich das Ecolabel tragen dürfen, können entsprechend der Verordnung mit dem Ecolabel-Logo ausgezeichnet werden.
Die Registriernummer des Ecolabels erscheint ebenfalls auf dem Produkt. Sie wird wie folgt angegeben:
Die Registrierungsnummer sollte möglichst direkt neben dem Logo stehen, in diesem Fall kann der Ausdruck „EU Ecolabel:“ entfallen.
Registrierungsnummern, die von der RAL gGmbH vergeben werden, haben die Form: DE/YY/ZZZ, wobei YY auf die Produktgruppe verweist und ZZZ auf den Vertrag, in dem das Produkt oder die Dienstleistung enthalten ist.
Fakultativ kann das Logo mit Textfeld (die Möglichkeit der Verwendung des Textfelds und der dort eingefügte Text wird in den jeweiligen Vergabegrundlagen festgelegt) abgebildet werden:

Für in Deutschland in Verkehr gebrachte Produkte oder Dienstleistungen lautet der Text:
Besser für die Umwelt…
… besser für Sie.
Sofern Texte in weiteren Sprachen aufgebracht werden sollen, finden sich diese Texte in der EU-Verordnung 66/2010 in der jeweiligen Sprache (Sprachauswahl rechts oben).
Die Kriterientexte in anderen Sprachen finden sich in den entsprechenden (in diesen Sprachen veröffentlichen) Beschlüssen. Gehen Sie dazu ausgehend von den Produktgruppen mittels Anklicken des Namens der Produktgruppe zur entsprechenden EU-Seite und dort auf die „Commission Decision“, die anschließend in verschiedenen Sprachen angeboten wird.
Weitere Hinweise zur Verwendung des Logos, der Registrierungsnummer sowie der fakultativen Texte finden sich im „Guidelines for the use of the new EU Ecolabel logo“.
Lizenznehmer können das Logo in hoher Auflösung und in verschiedenen Dateiformaten zusammen mit den genauen Farbinformationen von der RAL gGmbH erhalten.
Sollten Lizenznehmer weitere Fragen zur Verwendung der Logos haben, sollten Sie sich direkt an die aufgeführten Ansprechpartner bei der RAL gGmbH wenden.
Lizenznehmer, deren Verträge vor dem Januar 2010 geschlossen wurden, können noch die alten Logos bis zum Ende der Laufzeit der Verträge verwenden, jedoch empfehlen wir eine frühere Anwendung des neuen Logos.
Allgemeine Fragen zum EU-Umweltzeichen
RA Henning Scholtz
Fragen zu den Produktgruppen und Kriterien
Dr. Peter Buttner
Dipl.-Ing. Friedrich Degen
Dipl.-Biol. Klaudia Maniera
Dr. Andrea Rimkus
Logos und Urkunden (nach Vertragsabschluss)
Petra Kessel
Helpdesk der EU
Ecolabel Helpdesk
Koordination der nationalen Aktivitäten zum EU-Umweltzeichen beim Umweltbundesamt
Susanne Heutling